Häufige Fragen und Antworten

Wir benötigen die Versicherungskarte und das gelbe U-Heft. Wenn die Begleitperson nicht sorgeberechtigt ist, benötigen wir eine schriftliche Behandlungszustimmung der/des Sorgeberechtigten. Außerdem finden Sie folgend unseren Familienfragebogen für das Erstgespräch sowie die Zustimmung zur Entbindung von der Schweigepflicht.

Weiterhin – falls vorliegend – sind Vorbefunde/Arztbriefe von Vorbehandler*innen, Berichte der Ergo- oder Physiotherapie sowie Logopädie oder Berichte von Lehrer*innen hilfreich.

Selbstverständlich stellen wir auch Entschuldigungen für eventuell versäumten Unterricht aus.

Mit dem Einverständnis aller Sorgeberechtigten können alle Bezugspersonen des Kindes mit einbezogen werden.

Wenn Sie meine Praxis telefonisch nicht erreichen, können Sie sich an den notärztlichen Dienst, den Notdienst und an die LVR-Klinik wenden. Auf unserer Kontaktseite haben wir wichtige Notfallnummern aufgeführt.