Erstvorstellung

Liebe Patient:innen, liebe Eltern, liebe Bezugspersonen,

zunächst führen wir ein Erstgespräch, um einen Eindruck Ihres Kindes und der Ausgangslage zu gewinnen. Zur eingehenden Diagnostik gehören die Erhebung der Vorgeschichte gemeinsam mit den Eltern, diagnostische Gesprächs- oder Spielstunden sowie eine differenzierte testpsychologische Untersuchung.

Unterlagen für die Erstvorstellung

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Erstgespräch:

  • Versicherungskarte Ihres Kindes
  • gelbes Vorsorgeheft (U-Heft) I
  • Entwicklungsdaten (Laufen, Sprechen, Sauberkeitsentwicklung)
  • Kopien der Schulzeugnisse oder Entwicklungsberichte des Kindergartens
  • Ggf. Vorbefunde anderer Therapeuten, Kliniken oder Institutionen in Kopie

Den Anamnesebogen können Sie gerne schon zu Hause ausfüllen und zum Ersttermin mit in die Praxis bringen.

Ebenso können Sie mit dem Psychotherapievertrag verfahren. Bitte beachten Sie hierbei, dass beide Sorgeberechtigten unterschreiben, sofern es zwei Sorgeberechtigte gibt.

Die Schweigepflichtentbindungserklärung benötigen wir, um Informationen mit Bezugspersonen Ihres Kindes austauschen zu können.
Anschließend erfolgt eine Diagnostikphase von 2 bis 4 Terminen – je nach Umfang der Problemstellung. Die Diagnostikverfahren werden von unseren therapeutischen/pädagogischen Mitarbeiter:innen durchgeführt.

Im Anschluss erfolgt eine Besprechung der Auswertung der Testungen und Beobachtungen mit Ihnen, um gemeinsam mit adäquaten Therapieformen zu beginnen.

Diagnostik und Behandlung

Die Behandlung gestaltet sich stets ganzheitlich, denn nach unserer Auffassung können nur ein ganzheitlicher Ansatz und die Berücksichtigung des Lebensumfelds Ihres Kindes zu einem nachhaltigen Behandlungserfolg führen.

Mit Einverständnis der Sorgeberechtigten nehmen wir auch Kontakte zum Kindergarten, zur Schule oder zu ergotherapeutischen und sprachtherapeutischen Praxen sowie zu anderen Institutionen auf.

In der umfangreichen Diagnostikphase wird von Ihrem Kind ein detailliertes Gesamtbild erstellt.

Folgende Diagnostikverfahren führen wir durch (Diagnostikzentrale im Aufbau) oder leiten derzeit an Kolleg:innen weiter:

  • Intelligenztestung Rechentests,-Lesetests,-Rechtschreibtests
  • Tests zur sozioemotionalen und/oder sprachlichen Entwicklung
  • Projektive Testverfahren
  • Selbst- und Fremdbeurteilungsbögen
  • Spielbeobachtung
  • Spieltherapie
  • Gesprächstherapie
  • Familientherapie
  • Elterngespräche

Behandlungskosten

Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinien-Verfahren anerkannt, die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen im vollen Umfang übernommen. Grundsätzlich gilt die vollständige Kostenübernahme auch für private Krankenkassen und Beihilfeberechtigte; dies sollte jedoch im Einzelfall mit der Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle geklärt werden.

Die Psychotherapie kann auch auf Wunsch von den Eltern oder jungen Erwachsenen privat gezahlt werden. In diesem Fall richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).